Geld zum Leben, für Ausbildung & Studium
Finanzielle Unterstützung
Arbeitslosengeld I
- Du musst arbeitslos sein. Das bist du, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.
- Du musst vorher versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).
Es können auch Ersatzzeiten angerechnet werden, wie zum Beispiel:- Wehrdienst,
- Mutterschaft und Kindererziehung,
- Krankengeldbezug,
- Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
- Du musst dich persönlich arbeitslos melden.
Arbeitslosengeld II
Du könntest einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du bist über 15 Jahre alt und hast das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht.
- Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Du kannst und darfst mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
- Du bist nicht beschäftigt oder dein Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
- Du hast kein Vermögen, von dem du leben könntest.
Berufsausbildungsbeihilfe BAB
Was ist Berufsausbildungsbeihilfe und wie kann ich sie beantragen?
Du bist volljährig und ziehst wegen der Ausbildung aus der Wohnung deiner Eltern aus? Unter Umständen reicht Deine Ausbildungsvergütung nicht aus, um die Kosten für Miete, Heimfahrten und Lebensunterhalt zu decken, dann kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Bafög für Schüler
Du gehst zur Schule. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du Anspruch auf Schüler-BAföG. Welche das sind, erfährst du hier:

Studienfinanzierung
Grundsätzlich haben alle Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Förderung nach dem BAföG. Aber auch Studierende aus dem Ausland (insbesondere der EU) können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten. Gegebenenfalls kommt auch für ein Pflichtpraktikum eine Förderung in Frage – also beraten lassen!
Umfassende Informationen zu allen BAföG-Regelungen und die Adressen der zuständigen Ämter findest du auf der Internetseite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter www.bafög.de.
Neben der Förderung durch BAföG ist es auch möglich, Studienkredite von Banken heranzuziehen. Weitere Informationen dazu findest du unter www.kfw.de > Privatpersonen > Studieren und Qualifizieren > Förderprodukte > KfW-Studienkredit.
Bist du mit dem Studium oder der Ausbildung bereits ein bisschen weiter und das Geld wird knapp? Dann kannst du beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Bildungskredit beantragen. Die Konditionen und Rückzahlungsbedingungen findest du unter www.bildungskredit.de.
Kindergeld
Deine Eltern erhalten für dich bis zu deinem 18. Lebensjahr grundsätzlich Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zu deinem 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Bildung & Teilhabe
Leistungen für Kinder in Kitas und Schulen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.
Alle Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, an Freizeiteinrichtungen, Klassenfahrten und Ausflügen oder am Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilzunehmen oder Lernförderung in Anspruch zu nehmen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Du beziehst eine der folgenden Leistungen?
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Dann kannst du das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Anträge zur Bildung- und Teilhabe findest du hier:

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Formulare zum Herunterladen
Hier finden Sie Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen.
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